Barrierefreiheitserklärung

Die slw Soziale Dienste GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem österreichischen Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Ihr Feedback ist essenziell, um die Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern. Bitte teilen Sie uns Ihre Anliegen und Vorschläge per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. mit oder rufen Sie uns unter der 0512 560012 710 an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. 

b) Unverhältnismäßige Belastung

(Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102)
Wir sind bestrebt, unsere Dienste so inklusiv wie möglich zu gestalten, jedoch können unter bestimmten Umständen die erforderlichen Ressourcen für die Bereitstellung barrierefreier Inhalte nicht aufgebracht werden, ohne dass dies zu einer unverhältnismäßigen Belastung für unsere Organisation führen würde. In solchen Fällen bemühen wir uns, alternative Wege zu finden, um den Zugang zu den betroffenen Informationen und Diensten zu ermöglichen und werden diese Entscheidungen transparent kommunizieren. Nutzerinnen und Nutzer sind eingeladen, uns zu kontaktieren, falls sie auf solche Inhalte stoßen, um individuelle Lösungen zu erörtern. Bitte verstehen Sie, dass diese Ausnahmeregelung ein vorübergehender Zustand ist und wir uns kontinuierlich darum bemühen werden, alle Inhalte so zugänglich wie möglich zu machen.

Die Erstellung von zwei Videoversionen – mit und ohne Audiodeskription – oder das nachträgliche Hinzufügen von AD und Untertiteln ist wirtschaftlich und organisatorisch aufwendig. Die Produktion von solchen Inhalten übersteigt momentan das verfügbare Budget und/oder Personal.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. 

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des slw liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Teile der Website arbeiten mit Software und Plugins von Drittanbietern, diese können Barrieren enthalten, auf die wir keinen Einfluss haben. Unter anderem davon betroffen sind:

  • Fokusfehler und unvollständige ARIA-Bezeichnungen für Bedienelemente bei manchen Bildergalerien
  • Unvollständige Beschriftungen für Screenreader der Popover-Buttons auf der Karte

Engagement für Barrierefreiheit

Die slw Soziale Dienste GmbH ist bestrebt, die Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern. In Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten für Barrierefreiheit streben wir danach, unser digitales Angebot so inklusiv wie möglich zu gestalten.
Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen und Dienstleistungen zu bieten. Wir betrachten Barrierefreiheit als integralen Bestandteil der Qualität unserer digitalen Angebote und als Ausdruck unseres Engagements für eine inklusive Gesellschaft.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit unseren Antworten bezüglich Ihrer Rückmeldungen zur Barrierefreiheit unserer Website nicht zufrieden sein, besteht für Sie die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) einzureichen. Die FFG akzeptiert Beschwerden über ihr Online-Kontaktformular auf ihrer offiziellen Beschwerdestelle.
Die eingereichten Beschwerden werden von der FFG geprüft, um festzustellen, ob sie Verstöße gegen die Vorgaben des österreichischen Web-Zugänglichkeits-Gesetzes betreffen, insbesondere ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Einrichtungen nicht eingehalten wurden. Ist die Beschwerde gerechtfertigt, ist es Aufgabe der FFG, dem betreffenden Rechtsträgern entsprechende Handlungsempfehlungen zu unterbreiten sowie Vorschläge zu erarbeiten, welche zur Behebung der identifizierten Mängel beitragen können. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Bewertung durch Marek Krzemień (www.makr.at) im August 2025 erstellt.

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